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Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit

Aktualisiert: 6. Sept. 2021

Die Prämienbefreiung ist eine Versicherungsleistung bei Vorsorgepolicen. Sie stellt sicher, dass auch bei Erwerbsunfähigkeit die Prämie weitergezahlt wird, um so auch weiterhin sein Sparziel erreichen zu können. Hierbei spielt es keine Rolle ob dies bei Krankheit oder Unfall eintrifft.



Die Prämienbefreiung versichert man bei einem Vorsorgeprodukt im Rahmen einer dritten Säule 3a oder aber einer dritten Säule 3b.

Die Grundlage dieser Leistung ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt.

Der Grad der Erwerbsunfähigkeit bestimmt die Invalidenversicherung, welcher von den Versicherungsgesellschaften bis zum Vertragsablauf übernommen wird.


Regel:

ab 40% Viertelsrente

bei 50% Halbe Rente

ab 60% Dreiviertelsrente

ab 70% Ganze Rente


Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit zahlt die Versicherungsgesellschaft die geschuldete Prämien bis zum Vertragsablauf weiter

Tipp:

Was denken Sie, wie hoch ist ihre Lohneinbusse bei einer 100% Erwerbsunfähigkeit bei Krankheit?

Gerne zeigen wir ihnen auf wie sie ihre persönliche Lohneinbusse berechnen können und somit den für sie richtigen Versicherungsschutz wählen.

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